Fahrzeug Rechtschutz und E-Scooter?

e-scooter straßenverkehr versicherung

19.9.2023

Wissen Sie, dass E-Scooter laut StvO (Straßenverkehrsordnung) Kleinfahrzeuge sind und somit über keine Fahrzeuge im eigentlichen Sinn?
In den meisten Fahrzeug Rechtschutz Polizzen ist eine Textierung für Versicherungsschutz enthalten die ähnlich lautet wie „für alle nicht betrieblich genutzten Motorfahrzeuge zu Lande und zu Wasser“ 

Genau hier ist das Problem!
Wie schon erwähnt, handelt es sich lt. StvO bei E-Scooter um Kleinfahrzeuge und es kein Motorfahrzeug ist.  Der Versicherungsschutz bei Fahrzeugrechtschutz gilt für privat genutzte Kraftfahrzeuge – das ist ein E-Scooter nicht.

 

Sollte der E-Scooter jedoch eine stärkere Leistung haben (und auch angemeldet /zugelassen werden müssen), zum Beispiel ein E-Scooter mit 2.400W Leistung und Bauartgeschwindigkeit von 70 km/h, dann kann dies sehr wohl als ein Kraftfahrzeug angesehen werden. 
So entschied der VwGH.

 

Auszug aus dem Versicherungsjournal.at  
Quelle: (www.versicherungsjournal.at/versicherungen-und-finanzen/fahrzeug-rechtschutz-auch-fuer-e-scooter-23070.php)