Eine Wespe, sanfte Gewalt und ein Privathaftpflicht-Streit

Fenster Glas Bruch

13.9.2024 – Zweck der Tätigkeitsklausel sei es, Versicherer vor einem erhöhten Risiko zu schützen, das sich aus einer bewussten und gewollten Einwirkung auf eine Sache ergibt. Das reflexartige Zuschlagen eines Fensters, um sich vor einer Wespe zu schützen, sei aber weder bewusst noch gewollt. Dem Versicherer wurde von der Schlichtungsstelle der Makler die Deckung empfohlen. […]