„Fahrlässiges Handeln“ ist allgemein zu definieren als Missachtung der eigenen Sorgfaltspflicht. Das klingt im ersten Schritt kompliziert, aber vereinfachen wir den Begriff doch mal.
Was bedeutet das? Ein Beispiel: Koche ich mir etwas zum Mittagessen, so ist es meine Pflicht, leicht brennbare Dinge (Geschirrtücher, Zewa, leicht entzündliche Küchenreiniger vor Beginn des Kochens weit genug wegzustellen.
Ob eine Versicherung nun zur Zahlung verpflichtet ist, kann der Unterschied zwischen leicht und grob fahrlässigem Handeln ausmachen.
Noch einige Beispiele zur groben Fahrlässigkeit:
Es ist nicht nur grob fahrlässig, wenn Sie brennbare Sachen neben dem Herd beim Kochen liegen lassen – nein – auch wenn Sie während des Kochens durch ein Türklingeln oder einem Anruf abgelenkt werden. Das zählt auch zur groben Fahrlässigkeit, wenn dadurch ein Brand verursacht wurde.
Also, es ist immer sorgfältiges Handeln angesagt, damit ein Schaden gar nicht erst passiert.
Ob Sie die grobe Fahrlässigkeit in Ihrer Versicherung mitversichert haben prüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam.