In aller Munde – Dieselskandal

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Ein Kunde und Leasingnehmer will den Hersteller seines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs klagen und forderte dafür Deckung seiner Rechtschutzversicherung. Der OGH weist seine Klage zurück: Es sei nicht klar, warum es zu einer Verlagerung des Schadenersatzanspruchs auf den Kläger gekommen sein soll; sein Vorbringen sei unschlüssig, daher bestehe im Haftpflichtprozess keine Aussicht auf Erfolg.

[Quelle: Versicherungsjournal v. 20.09.2022 >>> mehr lesen]