Unfall-Schädigung erst spät erkannt: Versicherer leistungsfrei?

Unfallversicherung Sportunfall Versicherung Oberndorf

Der OGH hat entschieden, dass Versicherungsnehmer, die die 15-monatige Frist für die Geltendmachung von Leistungen wegen dauernder Invalidität versäumen, ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren können. Selbst bei unverschuldetem Versäumnis bleibt der Versicherer leistungsfrei, so frühere Entscheidungen. In einem aktuellen Fall forderte ein Versicherungsnehmer nach einem Sportunfall von 2019 erst im November 2022 eine Entschädigung. Der Versicherer lehnte ab, und der OGH bestätigte, dass die Frist ab dem Zeitpunkt des Unfalls gilt. Versäumte Fristen führen auch bei unverschuldetem Versäumnis zum Verlust des Anspruchs.

Quelle: https://versicherungsjournal.at/versicherungen-und-finanzen/unfall-schaedigung-erst-spaet-erkannt-versicherer-leistungsfrei-23478.php