Nach Sturm drang Regen ins Dach…

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Als erstes muss festgehalten werden, dass Schäden durch bauliche Mängel, auch dadurch eintretendes Niederschlagswasser, nicht gedeckt sind. Wohl aber entschied der Oberste Gerichtshof: Die Sturmschadenversicherung muss leisten, wenn der Sturm zeitlich letzte Ursache des Schadens war.Zur Erklärung:In den Bedingungen ist generell festgehalten, dass es sich dann um einen Sturm handelt, wenn ein Sturm mit einer […]